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Maik.
- ErstellerThema
- 5. Februar 2016 um 14:32#127330
Ralf
VerwalterAls freiberuflicher Grafikdesigner habe ich das Privileg, »Mitglied« in der Künstlersozialkasse zu sein. Das Thema Künstlersozialkasse (KSK) wirft nic
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- AutorAntworten
- 5. Februar 2016 um 19:23 #127331
Rebecca
GastHi! Cooler Artikel, danke dafür. Ich bin gerade im Beantragungsprozess und frage mich: Kommt es besser rüber bei AuftraggeberInnen, wenn ich sie vorwarne oder soll man sie einfach überraschen lassen? Wie ist deine Erfahrung?
LG, Rebecca5. Februar 2016 um 19:29 #127332Ralf
VerwalterHi Rebecca, freut mich, dass dir der Artikel geholfen hat. Ich sage meinen Auftraggebern immer bescheid. Es ist wichtig von Anfang an ein Vertrauen aufzubauen. Falls dein Auftraggeber herumnörgelt, weil du in der KSK bist, kannst Ihm ja sagen, dass er die Abgabe auch zahlen muss, wenn der einen Künstler/Publizist beauftragt der nicht in der KSK ist.
LG, Ralf28. Juli 2016 um 16:10 #127333Christian
GastHey, danke für den lockeren Text. Leider funktionieren deine Links zur KSK nicht mehr. Die scheinen ihren Auftritt überarbeitet zu haben.
28. Juli 2016 um 16:12 #127334Christian
GastHey Ralf,
direkt noch eine Frage: Ich kann nirgendwo Infos dazu finden, wie es ist, wenn Privatpersonen mich für ein Hochzeitsvideo beauftragen. Diese müssen keine Abgaben an die KSK zahlen, oder?
Ähnlich verhält es sich doch bspw. für eine Hotelkette, die ein einmaliges Werbevideo von mir bekommt?
Danke für etwas Input!Gruß
Christian29. Juli 2016 um 16:51 #127335Ralf
VerwalterHi Christian,
danke für den Hinweis. Da hat die KSK doch tatsächlich eine neue Website :). Ich versuche die Links zu reparieren.
Zu Aufträgen mit Privatpersonen habe ich bzgl. der KSK noch keine Tipps auf Lager. Das solltest du besser direkt bei der KSK nachfragen um auf Nummer sicher zu gehen. Falls du dazu Neuigkeiten hast würde ich mich freuen, wenn du die in den Kommentaren mit anderen Freiberuflern teilst.
Schönes WE und viele Grüße,
Ralf29. Juli 2016 um 17:11 #127336Ralf
Verwalterokay, die Links funktionieren wieder 🙂
5. Oktober 2016 um 15:58 #127337Simon Lebstädt
GastMein Problem mit der KSK ist die Abgabepflicht für Leute, die überhaupt nicht dort versichert sind! Das grenzt für mich an Wegelagerei!
11. November 2016 um 0:47 #127338Anna
GastHallo Ralf,
bei deinem KSK-Beitragsrechner ist die Geringfügigkeitsgrenze bei 5.400 € angelegt. Meines Wissens nach liegt diese jedoch bei 3.900 € …Freu mich auf deine Aufklärung!
Viele Grüße,
Anna11. November 2016 um 12:14 #127339Ralf
VerwalterHallo Anna,
vielen Dank für deine Nachricht! Die Allgemeine Geringfügigkeitsgrenze liegt laut KSK bei 5.400 EUR (Quelle: http://www.kuenstlersozialkasse.de/service/ksk-in-zahlen.html). Die Mindestberechnungsgrundlage liegt bei 3.900 EUR, wie du richtig erwähnt hast. Deshalb sollte der Rechner auch bis zu diesem Betrag rechnen können. Ich werde die Anpassung demnächst vornehmen. Danke für deine Nachricht mit deren Hilfe ich den Rechner verbessern kann. Viele Grüße,
Ralf11. November 2016 um 12:59 #127340Anna
GastVielen Dank für deine schnelle Antwort! Die Abgrenzung zwischen Mindesteinkommen und der Geringfügigkeitsgrenze war mir bis dahin nicht klar, zumal unter folgendem link tatsächlich die KSK selbst eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 3.900 € nennt:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/die-kuenstlersozialkasse.html
Aber ich freue mich auf dein update des Rechners!
Ein schönes Wochenende,
Anna11. November 2016 um 14:26 #127342Ralf
VerwalterRechner ist aktualisiert!
VG,
Ralf30. Dezember 2016 um 15:01 #127343Heinz
GastHallo Ralf,
ich habe diese Woche zum ersten Mal meinen Versicherungsverlauf von meiner Rentenversicherung bekommen. Darin stehen meine Einkünfte der letzten Jahre, die letztendlich meine Rente zum Renteneintrittsalter bestimmen werden. Nun gibt man ja bei der KSK jedes Jahr seine Schätzung des eigenen Einkommens (Gesamtumsatz-Kosten=Gewinn) an und teilt diese der KSK mit. Exakt dieser Wert erscheint nun auf meinem Versicherungsverlauf. Es handelt sich dabei natürlich um mein geschätztes Netto Einkommen (=Gewinn), da ich ja meine Kosten schon abgezogen habe. Bei einem „normalen“ Arbeitnehmer wird hier jedoch der Bruttoarbeitslohn für das gesamte Jahr eingetragen. Mein eigentliches Brutto ist jedoch auch viel höher. Warum wird bei Künstlern hier der Netto Betrag verwendet und nicht der Brutto Betrag, vor Abzug der Kosten? Ich sehe hier eine starke Benachteiligung von Künstlern in Hinsicht auf die Einzahlung in die Rentenversicherung. Das durchschnittliche Einkommen der Deutschen liegt bei ca. 31.000 Euro pro Jahr (Brutto), was so auch in dem Versicherungsverlauf angegeben wird. Wenn ich als Künstler ebenfalls 31.000 Euro dort stehen haben möchte, um einen vollen Rentenentgeltpunkt zu sammeln, so muss ich ja deutlich mehr als diese 31.000 Euro verdienen, da ja noch alle möglichen Kosten für mich anfallen. Diese Kosten bleiben aber völlig unberücksichtigt. Ich habe beispielsweise im Jahr 2015 einen Umsatz in Höhe von 65.000 Euro gehabt, aber nur ca. 24.000 Euro Gewinn. Mein Brutto wären demnach eigentlich die 65.000 Euro und nicht die 24.000 Euro. Ich hoffe du verstehst meine Argumentation. Ich habe auch schon bei der KSK diesbezüglich angerufen und mir wurde gesagt, das dies so normal sei. Mir erscheint dies aber überhaupt nicht logisch. Auch, dass letzendlich nur die Schätzung auf dem Versicherungsverlauf erscheint finde ich sehr merkwürdig. Am Ende werde ich eine Rente erhalten, die nicht auf tatsächlichen Werten basiert, sondern nur auf Schätzungen. Eine Revidierung der Werte aufgrund des tatsächlichen Einkommens ist nicht möglich. Die echten Werte ermittelt man ja mit der Steuererklärung.
Gruß
HF14. Januar 2017 um 3:09 #127344Rolf
GastAls Arbeitnehmer zahlst Du die Rentenbeiträge von deinem Brutto.
Du zahlst aber nur Rentenbeiträge auf die 24T€ Gewinn und nicht auf den Umsatz.
Da ist es doch logisch das Du auch nur für den eingezahlten Betrag Rentenpunkte bekommst. Ich verstehe nicht, wie du auf die Idee kommst, es könnte anders sein?
Du bist doch schon im Riesenvorteil, das die KSK die Hälfte deines Rentenbeitrages zahlt.
Ist doch ganz einfach, wenn Du mehr einzahlst , bekommst Du auch mehr raus.9. März 2017 um 18:12 #127345Caro
GastHallo Ralf, dank deines Artikels bin ich nun auf den Unterschied zwischen Geringfügigkeitsgrenze und Mindestberechnungsgrundlage gestoßen, verstehe aber leider den Unterschied noch nicht so ganz.
Ich habe mich jetzt bei der KSK mit einem geschätzten Einkommen von 5.000 beworben, weil ich gerade erst mit der hauptberuflichen Freiberuflichkeit beginne. Davor habe ich es nebenbei gemacht, weshalb ich nicht mehr als Berufseinsteiger zähle und für mich das Minimum von 3.900€ Einkommen nicht gilt. Liege ich mit den 5.000€ jetzt trotzdem unter der Grenze und bin nicht versicherungspflichtig? Liebe Grüße10. März 2017 um 13:25 #127346Ralf
VerwalterHi Caro,
mit 5.000 EUR liegst du über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 EUR. Diese Grenze gibt an, wieviel du mindestens aus künstlerischer/publizistischer Tätigkeit pro Jahr erwirtschaften musst, um über die KSK versichert zu sein.Die Mindestberrechnungsgrundlage gibt an, wieviel du monatlich mindestens an die KSK zahlen musst. Bis zu einem Einkommen von (aktuell) 5.950 EUR gibt es keine Unterschiede bzgl. der monatlichen Beitragshöhe. Es ist also egal ob du 3.900 EUR oder 5.950 EUR pro Jahr erwirtschaftest. Die monatlichen Beiträge bleiben gleich. Das meint die Mindestberechnungsgrundlage. Erst bei höheren Einkommen ändern sich auch die Beitragssätze.
Ich hoffe der Unterschied ist mit diesem Beispiel etwas klarer geworden.
VG, Ralf - AutorAntworten
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