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Maik.
- ErstellerThema
- 5. Februar 2016 um 14:32#127330
Ralf
VerwalterAls freiberuflicher Grafikdesigner habe ich das Privileg, »Mitglied« in der Künstlersozialkasse zu sein. Das Thema Künstlersozialkasse (KSK) wirft nic
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- AutorAntworten
- 13. März 2018 um 9:23 #127364
Ralf
VerwalterHallo Babsi,
bei der KSK habe ich folgenden Text unter http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/beitrag.html gefunden. Demnach beziehen sich deine Abgaben an die KSK lediglich auf deine freiberufliche Tätigkeit:… Das an die KSK zu meldende, voraussichtliche Arbeitseinkommen entspricht dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit, der aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird (§ 15 SGB IV, § 4 Abs. 3 EStG).
Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die unmittelbar mit der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zusammenhängen (z. B. Honorare, Tantiemen, Gagen). Dazu gehören auch alle urheberrechtlichen Vergütungen, auch solche, die über Verwertungsgesellschaften bezogen werden (GEMA, GVL, Verwertungsgesellschaft Wort, Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst etc.) …Hoffe ich konnte dir mit dieser Antwort helfen.
VG,
Ralf18. März 2018 um 13:40 #127365Manfred Meier
GastHallo Steffen,
anknüpfend an die letzte Frage.
Mein Gewinn ermittelt sich aus selbständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit und selbstständiger Tätigkeit aus IT-Dienstleistungen. Zur Zeit überwiegen deutlich die IT-Dienstleistungen (letzes Jahr 100 %).
Ich melde immer den Gewinn aus den Gesamteinnahmen. Ist das richtig?
Und wie sollte ich mich bei meinen Auftraggebern verhalten? In der Regel sind das klassische IT-Buden. Die verwerten keine künstlerische Tätigkeit. Sie sie trotzdem abgabepflichtig und daraus ergibt sich natürlich, ob ich sie informieren muss, oder?Vielen Dank schon mal!
Manni18. März 2018 um 14:35 #127366Rolf
GastSobald die KSK Deine Einkünfte prüft wirst DuProbleme bekommen. Das kann zu Nachzahlungen von mehreren Jahren führen.
22. März 2018 um 5:47 #127367Martina
GastIch habe steuerrechlich einen Gewerbebetrieb als einzelunternehmer.
Wenn ich mich nun bei der KSK anmelde, werde ich doch steuerechtlich als Freeiberufler behandelt werden.Wie wird sich das dann steuerlich auswirken? (Positiv / negativ)
Grüße
Martina22. März 2018 um 15:31 #127368Ralf
VerwalterHallo Martina,
der Eintritt in die KSK steht nicht in Verbindung mit der steuerlichen Behandlung beim Finanzamt. Hat also keine Auswirkungen.
LG, Ralf29. Januar 2019 um 13:44 #127369Josh
GastDanke für den tollen Beitrag. Leider bin ich nun unschlüssig ob ich überhaupt in die KSK soll. Derzeit arbeite ich am Gründerzuschuss und mein Jahr 3 sieht einen Gewinn von > 30.000 Euro vor.(Naja mal abwarten…) Sich seine eigene Altersvorsorge nicht aussuchen zu können tut da schon weh, wenn die Beiträge so stark steigen. Die Alternative ist doch eine gesetzliche (oder private) Krankenversicherung deren Beiträge doch 2019 auch gefallen sind oder?
Was würdest du nach diesem Stand empfehlen. Danke!!
29. Januar 2019 um 13:58 #127370Ralf
VerwalterHi Josh, danke für deine Nachricht. Ja, es tut wirklich weh in die gesetzliche Rentenversicherung als Freiberufler einzahlen zu müssen. Eine Alternative wäre die private Krankenversicherung und eine private Altersvorsorge. Ich nutze dazu einen ETF Sparplan. Mit dem eingesparten Geld der Krankenversicherung erhöhe ich die Sparrate meines Sparplans. Hängt aber natürlich immer auch von deinem Risikoprofil bzgl. Geldanlagen ab. Hier noch ein anderer Beitrag von mir. Vlt. hilft er dir weiter: https://freiberufler-werden.de/private-altersvorsorge-fuer-freiberufler/
VG, Ralf
19. März 2019 um 9:43 #127371Nadine
GastHallo Zusammen, vielen Dank für den interessanten Artikel!
Eine Sache ist mir aufgefallen, die ich kurz aus meiner Erfahrung kommentieren möchte:
Es wurde als Nachteil angeführt, dass Auftraggeber möglicherweise davon abgeschreckt werden, wenn Freiberufler KSK-Mitglieder sind.Ich arbeite seit 5 Jahren als freiberufliche Motion Designerin. Mag sein, dass es in anderen Branchen unterschiedlich ist, aber unter meinen Auftraggebern (größtenteils aus den Bereichen Film, TV, Werbung), gibt es viele Firmen und Agenturen, die sogar ausschließlich mit Freiberuflern arbeiten, die eine KSK-Mitgliedschaft nachweisen können.
Es kann also auch durchaus von Vorteil sein, in der KSK zu sein, je nach dem welche Auftraggeber man hat/haben möchte.
LG Nadine2. April 2019 um 4:57 #127372uwe
GastHallo Ralf, danke für deine tollen Tipps. Meine Frage: ich habe 34 Jahre in der Industrie gearbeitet, seit 4 Jahren nebenbei aus meinem Hobby heraus einige Bücher geschrieben. Ich würde gerne dieses Jahr den Industriejob an den Nagel hängen, mich nur noch selbständig tätig mit Bücher schreiben beschäftigen – eine Planung des Gewinns pro jahr ist eigentlioch nicht seriös möglich, ich weiß schließlich noch nicht, wie lange ich am nächsten Buch arbeiten/recherchieren/schreiben werde. Reicht es, wenn ich einfach nur als voraussichtlichen Gewinn den Minimalsatz angebe um dann zu seehen, wie es sich entwickelt? Oder was ist da zu tun? danke uwe
2. April 2019 um 15:47 #127373Ralf
VerwalterHallo Uwe,
schön, dass dir mein Blog gefällt und du nach deinem Industriejob eine so schöne berufliche Perspektive gewählt hast.
Berufsanfänger müssen laut Künstlersozialkasse nicht zwingend den Mindestsatz erreichen. Dazu habe ich folgenden Text gefunden:Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem KSVG in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen überschreiten werden.
Die kannst das auch hier auf der Seite der Künstlersozialkasse nachlesen:
https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.htmlVielleicht ist es aber mit geringeren Problemen verbunden, wenn du erstmal den Minimalsatz angibst.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Viele Grüße und viel Erfolg als Autor,
Ralf2. April 2019 um 23:30 #127375uwe
GastHallo Ralf, danke! Ich werde es also auf den Weg bringen mein neues Leben ….
Gruß Uwe15. April 2019 um 19:07 #127590Uwe
GastHallo Ralf, eine Frage noch: ist es möglich, direkt vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit (via KSK Versicherung) zu wechseln und trotzdem die Existenzgründerförderung von der Agentur für Arbeit zu beziehen, ohne arbeitslos gewesen zu sein (nur arbeitssuchend)?
danke Uwe18. April 2019 um 12:39 #127609Ralf
VerwalterHallo Uwe, den Gründungszuschuss erhältst du nur, wenn du zuvor als arbeitssuchend (auch wenn es nur ein einziger Tag ist) gemeldet bist, weil es sich um eine Förderung handelt, die Menschen helfen soll aus der Arbeitslosigkeit zu kommen.
VG,
Ralf19. April 2019 um 0:00 #127610Uwe
GastHallo Ralf – ok, danke sehr für deine Hilfe – Uwe
11. August 2019 um 7:40 #127957Uwe
GastHallo Ralf,
mein Antrag wurde nun nach 4 Monaten Bearbeitungszeit abgelehnt.
„bei einem zu erwartenden Jahreseinkommen von bis zu 3900 € besteht keine Versicherungspflicht“
ich verstehe die Ablehnung nicht. Besteht die Möglichkeit, dir einen Scan des Bescheids zu senden und du siehts ihn dir mal an?
Mailadresse habe ich ja angegeben bei Beitagserstellung.Muss allerings dazusagen, dass ich den Wert 3900 € in Punkt 7a des Antrages eingetragen habe und nicht in Punkt 7b! (da habe ich einen Fehler gemacht) – aus dem Antragsanschreiben sowie aus Punkt 5.1 wäre aber ersichtlich gewesen, dass nicht das komplette Jahr gemeint habe sondern nur anteilig maximal 1/2 Jahr.
Oder hätte ich 3901 € eintragen müssen? Dein KVK-Rechner sagt schließlich auch bei 3899 €:
Gib einen Betrag höher als 3.900 € ein, um deinen monatlichen Beitragssatz zu ermitteln
(auch wenn er bei 3900,- trotzdem rechnet … )
danke und einen schönen Sonntag wünscht
Uwe - AutorAntworten
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