Willkommen bei Freiberufler werden .de › Foren › Freiberufler-werden: Forum › Künstlersozialkasse (KSK): Das solltest du darüber wissen!
- Dieses Thema hat 50 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 Jahr, 4 Monaten von
Maik.
- ErstellerThema
- 5. Februar 2016 um 14:32#127330
Ralf
VerwalterAls freiberuflicher Grafikdesigner habe ich das Privileg, »Mitglied« in der Künstlersozialkasse zu sein. Das Thema Künstlersozialkasse (KSK) wirft nic
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- AutorAntworten
- 11. August 2019 um 15:14 #127959
Ralf
VerwalterHallo Uwe,
zunächst tut es mir leid, dass dein Antrag abgelehnt wurde!Ich denke der Fehler liegt daran, dass du den Verdienst statt in 7b in 7a eingetragen hast. Ich habe gerade meine Anmeldung nochmal angesehen. Ich habe das geplante Einkommen bei 7b eingetragen. Weil es sich bei 7b ja nur um eine Schätzung handelt würde ich da zur Sicherheit nicht nur einen Euro mehr als das geforderte Mindesteinkommen eintragen.
Vielleicht kannst du der KSK mitteilen, dass du beim Eintragen in einem Feld verrutscht bist und ggf. nochmal einen korrigierten Antrag einsenden.
Ansonsten sehe ich mir die Formulierung in meinem KSK Rechner nochmal an (Danke für den Hinweis)Ich hoffe, dass du es trotzdem noch schaffst in die KSK zu kommen. Ich drücke dir die Daumen!
VG,
Ralf11. August 2019 um 19:00 #127961Uwe
GastHallo Ralf, danke sehr! Ist halt doof gelaufen.
Geänderter Antrag geht diese Woche noch raus.
Bis dann
Uwe25. August 2019 um 12:08 #128470Maik
GastHallo Ralf, eine sehr nette und informative Seite hast du hier!
Ich habe zwei Fragen zur KSK und der Anmeldung, evtl. kannst du mir weiterhelfen.
Generell ist alles gut verständlich, aber was ist, wenn man zwei künstlerische Tätigkeiten ausführt? Ich habe die letzten zwei Jahre auf eigene Kosten an einem Artbook (zusammen mit einem Verlag aus den USA) aber ohne Einkünfte gearbeitet (Sabbatical). Das Buch wird Mitte nächsten Jahres veröffentlicht und dient als Portfolio um Aufträge für meine künstlerische freiberufliche Tätigkeit zu generieren. Ich bin Produkt Designer und entwerfe nun aber komplette Sci-Fi Welten. Das Buch kommt Mitte nächsten Jahres raus und ich bekomme alle drei Monate eine Auszahlung der Einnahmen. Ich habe nun aber auch schon mein erstes Jobangebot als Designer im Filmbereich bekommen. Dies wird meine Haupteinnahme sein. Stehen sich die beiden Einkünfte für eine Anmeldung bei der KSK im Wege?
Meine zweite Frage bezieht sich auf Verträge mit Kunden, die die KSK gerne sehen möchte. Diese Verträge stehen aber in meinem Fall unter strenger Geheimhaltung und es ist mir nicht gestattet sie dritten zu zeigen. Hat die KSK damit ein Problem?
Lieben Dank!26. August 2019 um 11:22 #128479Ralf
VerwalterHallo Maik,
schön, dass dir die Seite gefällt!
Wenn dein Job als Designer im Filmbereich sozialversicherungspflichtig (also Festanstellung) ist und deine Haupteinnahme darstellt, dann kannst du dich i.d.R. nicht zeitgleich bei der KSK versichern. Dann wärst du ja doppelt versichert.Deine zweite Frage kann ich dir nicht so pauschal beantworten. Da müsstest du direkt bei der KSK nachfragen. Eine Möglichkeit wäre es aber einem Steuerberater die Art deiner Einnahmen gegenüber der KSK bestätigen zu lassen. Ein Steuerberater unterliegt nach § 203 StGB der Geheimhaltungspflicht und dürfte den Namen deines Auftraggebers gegenüber der KSK nicht nennen.
Hoffe ich konnte dir helfen,
VG Ralf27. August 2019 um 22:19 #128587Maik
GastLieben Dank für deine Antwort Ralf!
Entschuldige bitte, ich habe mich anscheinend etwas falsch zu meiner ersten Frage ausgedrückt.
Ich arbeite als Freiberufler im Filmbereich. Es ist fast unmöglich dort eine feste Anstellung zu bekommen, die ich auch vorerst nicht mehr möchte. Daher meine Frage zu zwei verschiedenen freiberuflichen Einkünften.Das mit dem Steuerberater ist ein guter Tipp! Lieben Dank hierfür!
Beste Grüße,
Maik - AutorAntworten
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